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Familienbonus plus

Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 wurde der Familienbonus Plus, welcher erstmals für das Kalenderjahr 2019 zu steuerlicher Entlastung führen soll, beschlossen. Es handelt sich dabei um einen Steuerabzug, der als Abstzbetrag ausgestattet sein soll und sich grundsätzlich am Alter des Kindes bemisst. Pro Kind stehen bis zum 18. Geburtstag 1.500 € pro Jahr zu und für darauf folgende Monate (ab dem Monat, in dem der 18. Geburtstag fällt) 500,16 € pro Jahr und zwar solange, solange Familienbeihilfe gewährt wird.

Für die Entlastung von geringverdienenden Steuerpflichtigen mit Kindern ist eine Steuererstattung in Form des Kindermehrbetrages vorgesehen, sodass es im Endeffekt jedenfalls zu einer Entlastung von 250 € pro Kind und Jahr kommt. Voraussetzung dafür ist, dass Anspruch auf den Alleinverdiener- oder -erzieherabsetzbetrag besteht.

Im Gegenzug dazu fallen zukünftig der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung weg.