Steuerreform 2016
Am 7.7.2015 wurde die Steuerreform 2015/16 im Parlament beschlossen. Nachfolgend einige Highlights als ersten Überblick. Details bitte mit Steuerberater besprechen.
1) Erhöhung der „Negativsteuer“ in Form von Rückerstattung von SV-Beiträgen für Kleinstverdiener
2) Ausschüttungen werden ab 2016 teurer (27,5% statt 25%)
3) Namen und Geburtsdatum der Spender soll ab 2017 ans Finanzamt übermittelt werden
4) Harmonisierung von Lohnsteuer und Sozialversicherung (in der Regel alles pflichtig)
5) Verlustvorträge ab 2013 auch für EA-Rechner unbeschränkt vortragsfähig
6) Registrierkassenpflicht bei Barumsätzen über € 7.500,00 pro Jahr; Antrag auf Prämie für Installierung möglich
7) weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug, erweiterte Haftung des Auftraggebers
8) Barzahlungsverbot in der Baubranche über € 500,00
9) Einlagenrückzahlung bei positiver Innenfinanzierung gilt vorrangig als Ausschüttung
10) Immobilienbesteuerung wird ab 1.1.2016 teurer (30%); Aufteilung Grund- zu Gebäudewert 40:60 (bisher: 20:80); Instandsetzungen zukünftig auf 15 Jahre verteilen (bisher: 10 J.)
11) Grunderwerbsteuerpflicht:
Anteilsvereinigung bei Kapitalgesellschaften schon bei 95%;
Stufentarif bei Familienangehörigen; NEUER Grundstückswert lt. VO; diverse Sonderfälle: Betriebsübergabe, Hauptwohnsitzbefreiung, Privatstiftung
12) Umsatzsteuer: neue %-sätze: 10% Anlage 1, 13% Anlage 2
Rest 20%
13) Bankenpaket 2015: Kontenregister, Meldung von Kapitalabflüssen über € 50.000,00 bzw. -zuflüssen von Schweiz oder Liechtenstein, Amtshilfe mit EU-Und Drittstaaten
14) Gewinnfreibetrag: Veräußerung oder Entnahme von Wertpapieren auch außerhalb der Behaltefrist von vier Jahren nicht endbesteuert
15) NEU im ASVG: HBG 2016 € 4.860,00
An- und Abmeldung von DN nur mehr elektronisch
Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze
16) NEU im GSVG: nur mehr eine Grenze für die Mindestbeitragsgrundlage in der KV analog zu ASVG: € 415,72;
in der PV schrittweise Absenkung bis 2020; monatliche Beitragszahlung auf Antrag
17) 4 Größenklassen ab 2016 im UGB
a) Kleinstkapitalgesellschaften
b) Kleine Kapitalgesellschaften
c) Mittelgroße Kapitalgesellschaften
d) Große Kapitalgesellschaften